Tz. 51
Die Bilanz ist nach IFRS der Teil des Abschluss, in dem die direkt mit der Ermittlung der Vermögens- und Finanzlage verbundenen Posten, Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital darzustellen sind (übereinstimmend CF.4.2 IASB 2010 und F.47 IASC 1989). Eine darüber hinausgehende eigenständige Funktion kommt der Bilanz im IFRS-Abschluss nicht zu.
Zu Inhalt und Gliederung der Bilanz vgl. Kapitel 10.
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