Tz. 30
Die GuV kann wie die Buchhaltung nach dem Ursprung der Aufwendungen und Erträge oder abweichend davon nach den Funktionsbereichen des Unternehmens gegliedert werden. Die ursprüngliche Gliederung weist Material-, Personal-, Zins- und Steueraufwand unabhängig von der funktionalen Zuordnung im Unternehmen aus. Die ursprüngliche Gliederung ist typisch für eine GuV nach dem Gesamtkostenverfahren, aber nicht zwingend damit verbunden. Demgegenüber wird bei der funktionalen Gliederung nach der Verwendung der Aufwendungen gegliedert. Dann werden beispielsweise die Aufwendungen für die Herstellung, für den Vertrieb und für die Verwaltung zusammengefasst unter entsprechenden Positionen ausgewiesen. Die funktionale Gliederung ist für bestimmte Adressaten aussagekräftiger, geht aber mit Informationsverlusten bezogen auf die Kostenstruktur einher. Außerdem ist die funktionale Gliederung schwerer vergleichbar, weil die Zuordnungsentscheidungen große Ermessensspielräume enthalten.[85] Die funktionale Gliederung ist eine übliche Ausprägung des Umsatzkostenverfahrens. Sie ist aber nicht notwendig damit verbunden.
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