Tz. 30

Die GuV kann wie die Buchhaltung nach dem Ursprung der Aufwendungen und Erträge oder abweichend davon nach den Funktionsbereichen des Unternehmens gegliedert werden. Die ursprüngliche Gliederung weist Material-, Personal-, Zins- und Steueraufwand unabhängig von der funktionalen Zuordnung im Unternehmen aus. Die ur­sprüngliche Gliederung ist typisch für eine GuV nach dem Gesamtkostenverfahren, aber nicht zwingend damit verbunden. Dem­gegenüber wird bei der funktionalen Gliederung nach der Verwendung der Aufwendungen gegliedert. Dann werden beispielsweise die Aufwendungen für die Herstellung, für den Ver­trieb und für die Verwaltung zusam­men­gefasst unter entsprechenden Positionen ausgewiesen. Die funktio­nale Gliederung ist für bestimmte Adressaten aussagekräftiger, geht aber mit Infor­mations­verlusten bezogen auf die Kostenstruktur einher. Außerdem ist die funktionale Glie­derung schwerer vergleichbar, weil die Zuordnungsentscheidungen große Ermessens­spiel­räume enthalten.[85] Die funktionale Glie­de­rung ist eine übliche Ausprägung des Umsatzkosten­ver­fahrens. Sie ist aber nicht notwendig da­mit verbunden.

[85] Die Vorzüge und Nachteile abwägend: Castan, in: Beck HdR, B 300 Rn. 22.

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