Tz. 137
Im System der IFRS bildet die Periodenabgrenzung (accrual basis) einen in IASC F.22 (1989) und IASB CF.OB17 (2010) zum Ausdruck kommenden und in IAS 1.27 verankerten Systemgrundsatz.[387] Wie nach den GoB sind Erträge und Aufwendungen periodengerecht nach der wirtschaftlichen Verursachung, nicht am Maßstab der Einzahlungen und Auszahlungen zeitlich zuzuordnen. Erträge sind der Periode zuzuordnen in der sie realisiert wurden (Realisationsprinzip, realisation principle).[388] Der Realisationszeitpunkt wird durch einzelne Standards definiert, insbesondere durch IAS 11 für Fertigungsaufträge, IAS 18 und IAS 39 für Finanzinstrumente.
Aufwendungen werden nach IASC F.95 Satz 1 (1989) und IASB CF.4.50 (2010) der Periode zugeordnet, der auch die zugehörigen Erträge zuzuordnen sind (matching of costs with revenues principle). Die Abschreibungsregeln konstruieren IASC F.96 (1989) und IASB CF.4.51 (2010) folgerichtig nicht als Wertverzehr, sondern als der Verteilung der Ertragsrealisation entsprechende Aufwandsverteilung (deferrals).
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