Tz. 150

Mit der Verlässlichkeit der Darstellung ist im Rahmenkonzept systematisch in IASC F.36 (1989) und IASB CF.QC14 (2010) weiter der Grundsatz der Neu­tra­lität (neutrality) verbunden. Sei­ne Definition wirkt vor dem Hintergrund der zahlreichen Gestaltungsspielräume und Wahl­rechte der IFRS und der Realität bilanzpolitischer Maßnahmen anachronistisch: "Ab­schlüs­se sind nicht neutral, wenn sie durch Auswahl oder Darstellung der Informationen eine Entschei­dung oder Beurteilung beeinflussen, um so ein vorher festgelegtes Resultat oder Ergebnis zu erzielen". Abschlussinformationen sollen danach nicht bilanzpolitisch motiviert aus­gewählt sein.[405] Berücksichtigt man die Ver­kehrserwartungen, die von Bilanzierungswahlrechten und Ermessensspielräumen ausgehen, gibt das Rahmenkonzept das innere System der IFRS an dieser Stelle wider­sprüchlich wie­der.[406]

[405] Baetge/Zülch, in: HdJ, I/2 Rn. 245.
[406] Baetge/Zülch, in: HdJ, I/2 Rn. 245: formale Forderung, Bilanzpolitik ist auch in der IASB-Rechnungslegung möglich und zulässig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge