Tz. 41

Die im geltenden IAS 1: Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007) enthaltenen Vor­schrif­ten waren ursprünglich auf mehrere Standards ver­teilt. Seine jetzi­ge Struktur geht auf die 2003 und 2007 überarbeitete Neu­fassung von 1997 zurück. Die Überar­bei­tung von 2007 enthält erste Ergebnisse (Phase A) aus einem im September 2001 vom IASB be­gonnenen Projekt zur Neuregelung der Darstellung des Unternehmenserfolgs, das im Okto­ber 2004 in ein gemeinsames Konvergenzprojekt von IASB und FASB überführt und später un­ter dem Projekttitel Financial Statement Presentation in drei Phasen (A, B und C) unterteilt wor­den ist, dessen erste Phase die Revision 2007 des IAS 1 teilweise umsetzt.[110] Die Revision von 2007 hat Bezeichnungen der einzelnen Abschnitte geändert (Bsp. balance sheet – statement of financial position in IAS 1.10(a), vgl. IAS 1.IN11). In der deutschen Fassung der EU-IFRS ist diese Änderung nicht immer nachvollzogen worden (Bsp. IAS 1.10(a)). Andere Änderungen betrafen die Abgrenzung des sonstigen Ergebnisses, in das seit der Revision von 2007 alle Eigen­kapitaländerungen, die nicht von Transaktionen mit Gesellschaftern herrühren einzubeziehen sind (vgl. IAS 1.IN13).[111] Die Fas­sung vom 6.9.2007 ist durch VO (EG) 1274/2008 v. 17.12.2008[112] in Unions­recht über­nommen worden. Die aus der Angabeninitiative hervorgegangene Fassung v. 18.12.2014 ist durch VO (EU) 2015/2406 v. 18.12.2015 übernommen worden.

[110] Im Einzelnen Brücks/Ehrcke, in: Thiele/v. Keitz/Brücks, Internationales BilanzR, IAS 1 Rn. 6, 8.
[111] Brücks/Ehrcke, in: Thiele/v. Keitz/Brücks, Internationales BilanzR, IAS 1 Rn. 8.
[112] ABl. 2008, L 339, 3.

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