Tz. 41
Die im geltenden IAS 1: Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 2007) enthaltenen Vorschriften waren ursprünglich auf mehrere Standards verteilt. Seine jetzige Struktur geht auf die 2003 und 2007 überarbeitete Neufassung von 1997 zurück. Die Überarbeitung von 2007 enthält erste Ergebnisse (Phase A) aus einem im September 2001 vom IASB begonnenen Projekt zur Neuregelung der Darstellung des Unternehmenserfolgs, das im Oktober 2004 in ein gemeinsames Konvergenzprojekt von IASB und FASB überführt und später unter dem Projekttitel Financial Statement Presentation in drei Phasen (A, B und C) unterteilt worden ist, dessen erste Phase die Revision 2007 des IAS 1 teilweise umsetzt.[110] Die Revision von 2007 hat Bezeichnungen der einzelnen Abschnitte geändert (Bsp. balance sheet – statement of financial position in IAS 1.10(a), vgl. IAS 1.IN11). In der deutschen Fassung der EU-IFRS ist diese Änderung nicht immer nachvollzogen worden (Bsp. IAS 1.10(a)). Andere Änderungen betrafen die Abgrenzung des sonstigen Ergebnisses, in das seit der Revision von 2007 alle Eigenkapitaländerungen, die nicht von Transaktionen mit Gesellschaftern herrühren einzubeziehen sind (vgl. IAS 1.IN13).[111] Die Fassung vom 6.9.2007 ist durch VO (EG) 1274/2008 v. 17.12.2008[112] in Unionsrecht übernommen worden. Die aus der Angabeninitiative hervorgegangene Fassung v. 18.12.2014 ist durch VO (EU) 2015/2406 v. 18.12.2015 übernommen worden.
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