Tz. 26

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Kaufleute definiert als Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2 HGB). Aufwendungen sind Aus­gaben, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen oder rechtlichen Ver­ur­sa­chung zugeordnet sind. Erträge sind Einnahmen, die nach den GoB dem Geschäftsjahr ihrer Realisation zugeordnet werden.[77] Ausgaben und Einnahmen sind tatsächlich geleistete oder tat­säch­lich erhaltene Zahlungen. Die GuV ist anders als die Bilanz nicht stichtags- sondern zeit­raum­bezogen. Sie stellt die Aufwendungen und Erträge für den Zeitraum eines Geschäftsjahres gegenüber und bestimmt zum Ende dieses Zeitraums einen Gewinn oder Verlust als Sal­do­größe.

Die Funktion der GuV besteht im GoB-System der doppelten Buchführung einerseits, parallel zur Bilanz, in der Gewinnermittlung und Ausschüttungsbemessung[78] sowie andererseits, im Berichtssystem des Jahresabschlusses, in der Ver­mittlung eines zutreffenden Bildes der Er­trags­lage. Sie zeigt die Struktur der Aufwendungen und Erträge und informiert dabei über Ent­stehung des Unternehmens­ergebnisses (Informations­funk­tion, Ergebnisermittlungs­funktion)[79].

[77] Ballwieser, in: MüKo-HGB, § 242 HGB Rn. 21: "Aufwendungen sind periodisierte Ausgaben, Erträge sind periodisierte Einnahmen".
[78] Hüttemann/Meyer, in: GroßKo-HGB, § 275 HGB Rn. 4.
[79] Kessler/Freisleben, in: MüKo-BilR, § 275 HGB Rn. 2.

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