Tz. 288

Für den Ausweis, den Ansatz und die Bewertung eines Postens im Zwischenbericht ist eine Einschätzung der Wesentlichkeit im Verhältnis zu den Finanzdaten der Zwischenberichtsperiode erforderlich. Zu beachten ist dabei, dass die vorzunehmenden Bewertungen in Zwischenberichten i. d. R. in größerem Maße auf Schätzungen beruhen als bei jährlichen Finanzdaten (IAS 34.23).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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