Tz. 127
§ 264c HGB knüpft an § 264a HGB an, sodass auf den dort genannten Geltungsbereich verwiesen werden kann (vgl. Tz. 94).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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