Tz. 5

Die Vorschrift hat keinen echten Geltungsbereich; vielmehr definiert sie den Geltungsbereich der §§ 264 ff. HGB.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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