Tz. 15

Die Kapitalflussrechnung will dem Bilanzleser einen Einblick in die Finanzlage des Unternehmens gewähren.[28] Die Bilanz vermittelt die Vermögenslage, die Gewinn- und Verlustrechnung die Ertragslage und die Kapitalflussrechnung die Liquiditätslage.[29] Durch Darstellung aller Zahlungsströme wird eine finanzwirtschaftliche Bewertung des Unternehmens ermöglicht.[30] Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel werden systematisch gegenübergestellt.[31] Nähere Regelungen finden sich in DRS 21, der jedoch nur für die Kapitalflussrechnung im Konzern geschaffen wurde.

[28] Ausführlich mit Gliederung zur direkten und indirekten Methode Baetge/Commandeur/Hippel, in: HdR, § 264 HGB Rn. 11 ff.
[29] Baetge/Commandeur/Hippel, in: HdR, § 264 HGB Rn. 11; Senger, in: MüKo-BilR, § 297 HGB Rn. 15.
[30] Baetge/Commandeur/Hippel, in: HdR, § 264 HGB Rn. 11; Senger, in: MüKo-BilR, § 297 HGB Rn. 15.
[31] Baetge/Kirsch/Thiele, in: Baetge/Kirsch/Thiele, BilanzR, Kap. XV 3.8.

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