Tz. 285
Der Umfang von darzustellenden Perioden sowie von Vergleichswerten für die einzelnen Abschlussbestandteile ist Gegenstand der Bestimmungen des IAS 34.20 ff.
Für die Bilanz zum Ende der aktuellen Zwischenberichtsperiode muss eine vergleichende Bilanz zum Ende des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs abgebildet werden (IAS 34.20(a)).
BEISPIEL 1
Beispiel für Vergleichszahlen in der Bilanz
Stand | Stand |
30.9.2013 | 31.12.2012 |
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die GuV sind sowohl für die aktuelle Zwischenberichtsperiode als auch – falls davon abweichend – kumuliert für den Zeitraum von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin darzustellen. Zusätzlich sind Darstellungen für die vergleichbaren Zwischenberichtsperioden des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahres erforderlich (IAS 34.20(b)). Im Ergebnis sind somit insgesamt vier Angaben vorzunehmen.
BEISPIEL 2
Beispiel für Vergleichszahlen in der Gesamtergebnisrechnung sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung
01.01.–30.09. | 01.01.–30.09. | 3. Quartal | 3. Quartal |
2013 | 2012 | 2013 | 2012 |
Tz. 286
Bei der Eigenkapitalveränderungs- sowie der Kapitalflussrechnung müssen die Angaben für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin angegeben werden. Zusätzlich ist die Angabe der entsprechenden Vorjahreswerte notwendig (IAS 34.20(c) und 34.20(d)).
Für Anhangangaben gilt, dass diese üblicherweise kumuliert für den Zeitraum seit Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zwischenberichtstermin anzugeben sind.[382]
BEISPIEL
Beispiel für die Angabe von Vergleichszahlen für die Abschlussbestandteile
Bei der X-AG stimmt das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Quartalsweise stellt die X-AG freiwillig Zwischenberichte nach IFRS auf. Folgende Angaben muss der Zwischenbericht zum 30.09.2013 enthalten:
- Bilanzen zum 30.09.2013 und zum 31.12.2012
- Gesamtergebnisrechnungen für die Zeiträume Januar bis September 2013, Januar bis September 2012, sowie Juli bis September 2013 und Juli bis September 2012
- Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnungen für die Zeiträume Januar bis September 2013 und Januar bis September 2012
- Anhangangaben für den Zeitraum Januar bis September 2013
Tz. 287
Ist die werbende Tätigkeit des bilanzierenden Unternehmens stark saisonabhängig, kann die Aufnahme von Informationen über zwölf Monate bis zum Ende der Zwischenberichtsperiode sowie Vergleichsinformationen für die vorangegangene zwölfmonatige Berichtsperiode angeraten sein. Die zusätzliche Angabe dieser Informationen bei Unternehmen mit saisonabhängigem Geschäft ist jedoch lediglich optional (IAS 34.21).
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