Tz. 234

Die Norm wurde als Reaktion auf den Erlass der IAS-VO durch das BilReG 2004 am 09.12.2004 in das HGB eingefügt. Sie trat an die Stelle des zum 31.12.2004 ausgelaufenen § 292a HGB. Bereits nach dieser Vorgängerregelung konnten kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihren Konzernabschluss nach international anerkannten Grundsätzen (IAS/IFRS oder US-GAAP) mit befreiender Wirkung aufstellen. Die neuen Regelungen in der IAS-VO und in § 315a HGB sind jedoch enger als § 292a HGB: Insbesondere ist die befreiende Wirkung eines nach US-GAAP aufgestellten Konzernabschlusses[335] nicht länger vorgesehen. Die Norm wurde durch das BilMoG 2009 inhaltlich nicht verändert. Durch das ­BilRUG vom 17.07.2015 wurden in Abs. 1 lediglich die Verweise auf die ebenfalls geänderten §§ 297 und 314 HGB angepasst. Die Änderung in Abs. 2 bereinigt ein früheres Redaktionsversehen aus der Änderung von § 2 Abs. 1 WpHG.

[335] Vgl. dazu Busse von Colbe, in: MüKo-HGB, § 292a HGB Rn. 13 ff.

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