Tz. 230

 

§ 335c Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

(1) Das Bundesamt für Justiz übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle alle Bußgeldentscheidungen nach § 334 Absatz 2a.

(2) In Strafverfahren, die eine Straftat nach § 333a zum Gegenstand haben, übermittelt die Staatsanwaltschaft im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage der Abschlussprüferaufsichtsstelle die das Verfahren abschließende Entscheidung. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln.

 

Tz. 231

Die durch das AReG v. 10.05.2016 neu eingeführte Vorschrift dient im Hinblick auf die prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses der Umsetzung europäischer Vorgaben (Art. 30 Abs. 1, 30a Abs. 1 lit. b), 30c, 30f Abschlussprüfungs-RL) zur Veröffentlichung rechtskräftiger Sanktionen. Nach § 69 Abs. 1a WPO n. F. werden alle rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen nach §§ 334 Abs. 2, 2a, 340n Abs. 22a, 341n Abs. 22a HGB, § 20 Abs. 2a2c PublG, § 405 Abs. 3b3d AktG, § 87 Abs. 13 GmbHG, § 152 Abs. 1a GenG und § 332 Abs. 4a4c VAG sowie jede rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach § 333a, 340m Abs. 2, 341m Abs. 2 HGB, § 19a PublG, § 404a AktG, § 86 GmbHG, § 151a GenG und § 331 Abs. 2a VAG im Internet publiziert. Durch die Benennung des Verstoßes und der für den Verstoß Verantwortlichen erhalten derartige Vorgänge künftig eine breite Öffentlichkeitswirkung (naming and shaming, vgl. Tz. 224). Die Informationsbeschaffung soll für die Marktteilnehmer durch eine einheitliche Informationsplattform erleichtert werden, die von der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betrieben wird. § 335c HGB sieht dementsprechend eine Übermittlung der durch das Bundesamt für Justiz verhängten Bußgeldentscheidungen sowie der Verurteilungen nach § 333a HGB vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge