Tz. 69

Der subjektive Tatbestand des § 331 Nr. 4 HGB setzt vorsätzliches Handeln voraus. Dazu und zu verschiedenen Irrtumskonstellationen vgl. Tz. 41 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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