Tz. 95

Die Pflicht des Kaufmanns zur Aufstellung des Jahresabschlusses ergab sich nach altem Recht aus § 39 a. F. Mit dem BilRiLiG 1985 wurde die Pflicht zur Aufstellung einer GuV eingefügt. Die Befreiungsvorschrift für "kleine" Einzelkaufleute in Abs. 4 wurde durch das BilMoG 2009 eingeführt.[125]

[125] Braun, in: KK-RechnR, § 242 HGB Rn. 1

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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