Tz. 33

Die Missachtung der GoB kann in besonderen Fällen zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen. Darüber hinaus macht die Verletzung der Buchführungspflicht den Vorstand oder Geschäftsführer der Gesellschaft in der Regel schadensersatzpflichtig nach § 93 Abs. 2 AktG, § 43 Abs. 2 GmbHG.[41] Die Vorschriften der §§ 238 ff. HGB sind nicht Schutzgesetze i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten Dritter.[42] Daher scheidet ein Anspruch nach dieser Norm aus. Wer sich im Vertrauen auf falsch geführte Bücher an einem kaufmännischen Unternehmen beteiligt, kann für daraus folgende Verluste nicht einen ausgeschiedenen, früher für die Buchführung Verantwortlichen haftbar machen.[43] In Betracht kommt aber ein Schadensersatzanspruch aus Auskunft oder Bescheinigung, gestützt auf Vertrag oder Verschulden bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) gem. § 311 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 826 BGB.

[41] BGH, NJW 1974, 1468; NJW 1986, 54, (55).
[42] RGZ 73, 30, (34).
[43] BGH, BB 1964, 1272, (1273); offen gelassen hingegen von BGHZ 125, 366, (377) (im Ergebnis aber ebenfalls abgelehnt).

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