Tz. 137

§ 263 HGB privilegiert kommunale Unternehmen, die nach landesrechtlichen Vorschriften von der handelsrechtlichen Buchführung befreit sind. Eine vergleichbare Privilegierung findet sich in § 3 Abs. 2 Nr. 1a PublG für kommunale Großunternehmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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