Tz. 52

Liegt ein Bilanzierungsfehler vor, kann dies verschiedene Folgen auslösen. Zum einen kommt in Betracht, dass der Jahresabschluss nichtig ist. Es stellt sich dann die Frage, wie er zu korrigieren ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Fehler bereits mehrere Abschlussperioden betrifft. Es kommen aber auch Folgen in Betracht, wenn der Jahresabschluss aufgrund des Fehlers nicht nichtig ist. Dann stellt sich die Frage, ob der Jahresabschluss zu korrigieren ist oder ob er zumindest korrigiert werden darf, wenn dies gewünscht wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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