Tz. 119

Die DPR veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Internetpräsenz aktuelle Prüfungsschwerpunkte. Mittlerweile ist sie dazu übergegangen, in erster Linie auf die European Common Enforcement Priorities (ECEP), die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte, zu verweisen.[247] Dies hat den Zweck, die Prüfungstätigkeit im europäischen Raum zu vereinheitlichen. Daneben veröffentlicht sie einige zusätzliche Prüfungsschwerpunkte, die sie selbst festlegt. Die DPR veröffentlicht darüber hinaus einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der u. a. eine Auflistung der Fehlerarten und eine Fehleranalyse enthält.[248]

 

Tz. 120

Für das Jahr 2016 hat die DPR – im Wesentlichen unter Verweis auf die Prüfungsschwerpunkte der ESMA[249] – folgende Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht:[250]

  1. Einfluss der Finanzmarkt-Konditionen auf den Abschluss
  2. Kapitalflussrechnung und zugehörige Angaben
  3. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und zugehörige Angaben
  4. Umsatzerlöse (IAS 18, IAS 11, IAS 8, IFRS 8, § 315 HGB)

    • Ertragsrealisierung, insbesondere

      • Übertragung der maßgeblichen Risiken und Chancen (IAS 18.14(a))
      • Zulässigkeit einer Erfassung von Erlösen nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads (IAS 18.20, IAS 11.22)
    • Unternehmensspezifische Anhangangaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Erfassung der Umsatzerlöse (IAS 18.35(a)) und zur Abbildung von Fertigungsaufträgen (IAS 11.39(b) und (c))
    • Anhangangaben zu den möglichen Auswirkungen der Anwendung des neuen IFRS 15 auf den Abschluss des Unternehmens in der Periode der erstmaligen Anwendung (IAS 8.30)
    • Informationen über eine starke Abhängigkeit von Kunden im Anhang gemäß IFRS 8.34 und im Konzernlagebericht gemäß § 315 Abs.  1 HGB, insbesondere hinsichtlich aktueller und zukünftiger Auswirkungen auf die Ertragslage (DRS 20.65 ff., DRS 20.146 ff.)
    • Prognose der Umsatzerlöse im Konzernlagebericht (§ 315 Abs.  1 Satz 5 HGB), insbesondere

      • Angabe der zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen (DRS 20.120)
      • Berichterstattung über mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven oder negativen Abweichung von der Prognose des Umsatzes führen können (Chancen und Risiken gemäß DRS 20.11)
  5. Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3)

    • Bedingte Kaufpreiszahlungen

      • Bewertung (IFRS 3.39 f.) und Folgebewertung (IAS 39.47)
      • Qualifizierung von Vereinbarungen über bedingte Zahlungen an Mitarbeiter und verkaufende Anteils­eigner als Gegenleistung für den Unternehmenserwerb oder als separate Transaktion (IFRS 3.52b), IFRS 3 Anhang B54 f.)
    • Unternehmenserwerb zu einem Preis unter dem Marktwert (IFRS 3.34 ff.)

      • Ansatz und Bewertung der im Rahmen der Kaufpreisallokation neu identifizierten immateriellen Vermögenswerte (IFRS 3.10 ff., IFRS 3 Anhang B31 ff.)
      • Angabe der Höhe des Gewinns und Beschreibung der Gründe, weshalb die Transaktion zu einem Gewinn führte (IFRS 3.59, IFRS 3 Anhang B64n)
[247] Beyhs/Hammermeister, BB 2015, 3051 ff.
[248] Auswertung des Tätigkeitsberichts 2014 findet sich etwa bei Ernst/Barth, Der Konzern 2015, 259 ff.
[249] Abrufbar unter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/2015/11/2015–1608_esma_public_statement_-_ecep_2015.pdf.
[250] DPR, Prüfungsschwerpunkte 2016, Berlin, 19. November 2015, abrufbar unter http://www.frep.info/docs/pressemitteilungen/2015/20151119_pm.pdf.

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