Tz. 98
Ursprünglich regelgerechte Schätzungen sind nach IAS 8.36, wie handelsrechtlich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (vgl. DRS 13.20), grundsätzlich erfolgswirksam in der laufenden Periode und ggf. auch in den Folgeperioden (prospektiv) zu korrigieren (vgl. IAS 8.36(b)). Schätzungen, die sich unmittelbar und allein auf Eigenkapitalpositionen beziehen (z. B. Neueinschätzung von Rückbaukosten), sind nach IAS 8.37 dort erfolgsneutral durch Anpassung der betroffenen Eigenkapitalposition zu berichtigen.
Schätzungsänderungen der Nutzungsdauer von Sachanlagevermögen sind nach IAS 8.38 schon im laufenden Geschäftsjahr durch einen geänderten Abschreibungssatz zu berücksichtigen, wenn das die Änderung der Schätzung begründende Ereignis im Geschäftsjahr eingetreten ist (wertbegründender Umstand).[204]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen