Tz. 97

IAS 8.34 grenzt die Korrektur von Schätzungen (changes in accounting estimates) von der Feh­lerkorrektur ab.

Eine ursprünglich regelgerecht und sorgfältig vorgenommene Schätzung muss korrigiert wer­den, wenn sich neue Erkenntnisse über die Schätzungs­grundlagen ergeben oder verbes­serte Schätzungsmethoden zur Verfügung stehen.[202] Das unterscheidet die Schätzungs­re­vision von der Fehlerkorrektur, die nur dann vorzunehmen ist, wenn der Abschluss nicht regel­gerecht oder nicht sorgfältig aufgestellt worden ist.

In Einzelfällen kann die Abgrenzung zwischen einer Fehlerkorrektur und einer Schätzungs­re­vi­sion schwierig sein, etwa dann, wenn sich eine Sachverhaltsvermutung als unzutreffend he­raus­stellt. Dann ist zu beurteilen, ob die Schätzung auf sorgfältig ermittelten Informationen und geeigneten Erfahrungsregeln beruht. Im Zweifel ist analog IAS 8.35 Satz 2 von einer Schätzungs­re­vision aus­zugehen.[203]

[202] Blaum/Holzwarth/Wendlandt, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 8 Rn. 34; ebenso für den Konzernabschluss nach HGB: DRS 13.19.
[203] Überzeugend Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 24 Rn. 38, 41.

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