Tz. 97
IAS 8.34 grenzt die Korrektur von Schätzungen (changes in accounting estimates) von der Fehlerkorrektur ab.
Eine ursprünglich regelgerecht und sorgfältig vorgenommene Schätzung muss korrigiert werden, wenn sich neue Erkenntnisse über die Schätzungsgrundlagen ergeben oder verbesserte Schätzungsmethoden zur Verfügung stehen.[202] Das unterscheidet die Schätzungsrevision von der Fehlerkorrektur, die nur dann vorzunehmen ist, wenn der Abschluss nicht regelgerecht oder nicht sorgfältig aufgestellt worden ist.
In Einzelfällen kann die Abgrenzung zwischen einer Fehlerkorrektur und einer Schätzungsrevision schwierig sein, etwa dann, wenn sich eine Sachverhaltsvermutung als unzutreffend herausstellt. Dann ist zu beurteilen, ob die Schätzung auf sorgfältig ermittelten Informationen und geeigneten Erfahrungsregeln beruht. Im Zweifel ist analog IAS 8.35 Satz 2 von einer Schätzungsrevision auszugehen.[203]
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