Tz. 85
IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass potenzielle Fehler in der Berichtsperiode, die entdeckt werden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wird, auch in derselben Berichtsperiode zu korrigieren sind.[179] Der Begriff "Potenzielle Fehler in der Berichtsperiode" (potential current period errors) konkretisiert die Sorgfaltspflichten bei der Veröffentlichung eines (fehlerfreien) Abschluss nach den IFRS. IAS 8.41 Satz 3 liefert dabei einen Anhaltspunkt für den Berichtigungs- und Wertaufhellungszeitraum (vgl. Kapitel 4). Auch ein bereits geprüfter Abschluss muss noch berichtigt werden, wenn vor der Genehmigung der Veröffentlichung (i. d. R. ist das der Feststellungszeitpunkt, vgl. Kapitel 4) entdeckt wird, dass er einen, bezogen auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung "potenziell" zukünftigen, Fehler enthalten könnte.
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