Tz. 85

IAS 8.41 Satz 3 stellt klar, dass potenzielle Fehler in der Berichtsperiode, die entdeckt werden, be­vor der Abschluss zur Veröffentlichung genehmigt wird, auch in derselben Berichtsperiode zu kor­rigieren sind.[179] Der Begriff "Potenzielle Fehler in der Berichtsperiode" (potential current period errors) kon­kre­tisiert die Sorgfaltspflichten bei der Veröffentlichung eines (feh­lerfreien) Ab­schluss nach den IFRS. IAS 8.41 Satz 3 liefert dabei einen Anhaltspunkt für den Berichtigungs- und Wertaufhel­lungs­zeitraum (vgl. Kapitel 4). Auch ein bereits geprüfter Ab­schluss muss noch berichtigt werden, wenn vor der Genehmigung der Veröffentlichung (i. d. R. ist das der Fest­stellungs­zeitpunkt, vgl. Kapitel 4) entdeckt wird, dass er einen, bezogen auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung "poten­ziell" zukünftigen, Fehler enthalten könnte.

[179] Zur Unterscheidung der Fehlerarten: Zülch/Willms, in: MüKo-BilR, IAS 8 Rn. 49.

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