Tz. 100

Die Vorschrift erlaubt die Einrichtung einer privatrechtlich organisierten Enforcementstelle – kurz DPR – durch Vertrag zwischen ihr und dem BMJ und regelt deren Kompetenzen. Sie prüft unter bestimmten Bedingungen die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen. Das Ergebnis der Prüfung wird der BaFin mitgeteilt, die nach Anhörung des Unternehmens die Veröffentlichung möglicher Fehler anordnet. Diese erfolgt im Bundesanzeiger.

Seit 2004 existiert der Verein Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V., dem die Aufgaben entsprechend § 342b HGB übertragen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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