Tz. 7

Im Bilanzrecht wird der subjektive Fehlerbegriff vertreten. Danach ist ein Bilanzansatz oder seine Bewertung nur dann fehlerhaft, wenn er gegen eine Ansatz- oder Bewertungsvorschrift verstößt und dies für den Bilanzierenden auch erkennbar war. Zur Herleitung des subjektiven Fehlerbegriffs im Einzelnen näher unten vgl. Tz. 21.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge