a) Überblick

 

Tz. 141

Die Norm regelt die Finanzierung der Prüfstelle. Die Alternative, die Frage der Finanzierung den zuständigen Ministerien zuzuweisen, hätte eine geringere finanzielle Unabhängigkeit der Prüfstelle bedeutet.[274]

[274] Hommelhoff, in: GroßKo-HGB, § 342d HGB Rn. 1.

b) Entstehungsgeschichte

 

Tz. 142

Zur Entstehungsgeschichte vgl. die Ausführungen zu § 342b HGB (vgl. Tz. 101).

c) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

 

Tz. 143

Vgl. die Ausführungen zu § 342b HGB (vgl. Tz. 102).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge