Tz. 23
VI enthält Folgeänderungen mit Blick auf die elektronische Registerführung. Die gem. § 245 HGB bzw. § 322 Abs. 7 HGB zu unterzeichnenden Unterlagen können als elektronische Aufzeichnungen eingereicht werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen