Tz. 23

VI enthält Folgeänderungen mit Blick auf die elektronische Registerführung. Die gem. § 245 HGB bzw. § 322 Abs. 7 HGB zu unterzeichnenden Unterlagen können als elektronische Aufzeichnungen eingereicht werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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