Tz. 34

Wegen der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Pflichten aus § 325a HGB kann auf die Kommentierung zu § 325 HGB verwiesen werden, vgl. Tz. 24. Das bei Verstößen gegen § 325 HGB gem. § 335 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 HGB einzuleitende Ordnungsgeldverfahren greift auch bei Verstößen gegen § 325a HGB (vgl. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB).

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