Tz. 65

Im Falle der ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Ausnahme des § 327a HGB droht ein Ordnungsgeld gem. § 335 Abs. 1 HGB.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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