Tz. 107

Die Vorschrift wurde 2004 durch das BilReG in das HGB eingefügt und seither nicht geändert. Damit folgte der Gesetzgeber einer Initiative des IDW, dem es vor allem darum ging, dass der Abschlussprüfer offenlegen kann, dass er der Prüfungs-, Rede- und Warnpflicht genügt hat.[113]

[113] IDW, WPg 2000, 1027 (1031 f.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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