Tz. 49
§ 326 HGB wurde durch das BiRiLiG neu eingeführt. Durch das BilMoG 2013 wurde in Nr. 1 Satz 2 ein neuer Gliederungspunkt "A I 1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" eingefügt. Dadurch soll die Transparenz der Bilanzgliederung bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften erhöht werden.[66]
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