Tz. 37

Die Vorschrift des § 326 HGB sieht Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a HGB sowie für Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. MicroBilG 2012 vor, weil die (vollständige) Aufstellung und Offenlegung der Rechnungslegung bei solchen Gesellschaften mit unverhältnismäßigen Kosten und mit Wettbewerbsnachteilen verbunden wäre.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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