Tz. 27

Die Vorschrift des § 325a HGB regelt die Offenlegungspflichten für inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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