Tz. 64

Im Prüfungsvertrag sollten die zentralen Voraussetzungen des Vertragsverhältnisses genannt und beschrieben sein. Hierzu zählen insbesondere

  • Honorarvereinbarungen,
  • im Rahmen des Pflichtprüfungsauftrags vom Abschlussprüfer zu erbringende Leistungen,
  • Pflichten der prüfungspflichtigen Gesellschaft,
  • aus einer möglichen Verletzung der Pflichten beider Vertragsparteien resultierende Konsequenzen und
  • die Haftung des Abschlussprüfers.[67]
[67] Hierzu sowie ausführlich zu den genannten Voraussetzungen Baetge/Thiele, in: HdR, § 318 HGB Rn. 61–75.

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