Tz. 88

Durch EU-Verordnung (537/2014) bzw. EU-Richtlinie (2014/56/EU) vom 16.04.2014 sind 2016 Anpassungen der nachstehend dargestellten Unabhängigkeitsvorschriften vorgenommen worden.[100]

Die Anforderungen an die Unabhängigkeit von Abschlussprüfern, die Abschlussprüfungen nach den International Standards on Auditing durchführen, sind im von der International Federation of Accountants herausgegebenen IESBA Code of Ethics for Professional Accountants[101] enthalten. Die dort enthaltenen Regelungen sind in allen wesentlichen Bereichen durch die Vorschriften der §§ 319 ff. HGB, der WPO und der BS WP/vBP in deutsches Recht umgesetzt und zuletzt durch das Abschlussprüferreformgesetz (AReG) und das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) entsprechend novelliert worden.

[100] Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 537/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission.
[101] www.ifac.org

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