Tz. 39

Konzeptionell betrachtet ist im Lagebericht – neben der Prognose – eine Art Kommentierung des überwiegend auf Zahlen basierenden Abschlusses vorzunehmen. So sind bspw. Erläuterungen darüber vorzunehmen, worauf eventuelle Veränderungen von Umsatzerlösen, Margen oder bestimmten Aufwandsposten zurück­zuführen sind. Im Hinblick auf diese ggf. quantifizierten Angaben hat der Abschlussprüfer eine Abstimmung mit den im Abschluss ausgewiesenen Zahlen vorzunehmen. Zusätzlich ist eine Beurteilung des Unternehmensumfelds (z. B. Branchenentwicklung) und interner Erfolgsfaktoren (z. B. Produktionslinien) vorzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Berichterstattung im Lagebericht nicht vom Rechenwerk des Abschlusses lösen kann. Auch im vergangenheitsorientierten Jahresabschluss sind (explizit oder implizit) Zukunftserwartungen enthalten. Sowohl die Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen (z. B. Realisierbarkeit von Vorteilen aus aktiven latenten Steuern, insbesondere aus steuerlichen Verlustvorträgen) als auch die Bewertung von Passivposten ist von künftigen Entwicklungen abhängig. Dabei dürfen die zugrunde liegenden Annahmen nicht von den tatsächlichen aktuellen internen Erwartungen des Unternehmens abweichen. Die Erwartungen müssen realitätsnah sein und die Absichten sowie die Möglichkeiten der Unternehmensführung, bestimmte Handlungen durchzuführen, in angemessener Weise widerspiegeln. Wichtig ist eine konsistente Einschätzung der Unternehmensleitung, d. h. eine Übereinstimmung der Annahmen im Prognosebericht mit den Prämissen des Abschlusses.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge