Tz. 140

§ 319b HGB wurde im Rahmen des BilMoG eingefügt und dient der Umsetzung von Art. 22 Abs. 2 der Abschlussprüfungsrichtlinie.[176]

[176] Ausführlich Ebke, in: MüKo-HGB, § 319b HGB Rn. 1.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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