Tz. 136
Der HGB-Ausschuss ist insbesondere zuständig für:
- die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB;
- die Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG);
- die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien;
- Stellungnahmen zu EU-Richtlinien;
zu b), c) und d) soweit die Rechnungslegung nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen ist, § 22 DRSC-Satzung.
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