Tz. 136

Der HGB-Ausschuss ist insbesondere zuständig für:

  1. die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB;
  2. die Zusammenarbeit mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG);
  3. die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien;
  4. Stellungnahmen zu EU-Richtlinien;

zu b), c) und d) soweit die Rechnungslegung nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen ist, § 22 DRSC-Satzung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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