aa) Sachlicher Geltungsbereich

 

Tz. 46

§ 312 HGB ist auf die Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss beschränkt. Auf Ebene des Einzelabschlusses findet die Equity-Methode hingegen keine Anwendung. Neben den nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten KapGes ist § 312 HGB auch von denjenigen Unternehmen, die nach § 11 PublG konzernrechnungslegungspflichtig sind, anzuwenden.[37]

[37] Senger, in: MüKo-BilR, § 312 HGB Rn. 6 f.

bb) Zeitlicher Geltungsbereich

 

Tz. 47

Der durch das BilMoG 2009 modifizierte § 312 HGB ist zwingend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (Art. 66 Abs. 5 EGHGB). Die Änderungen durch das BilRuG sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 beginnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge