Tz. 129

Das Präsidium ist das Geschäftsführungsorgan des Vereins. Der Präsident und der Vizepräsident leiten ohne Stimmrecht jeweils einen Fachausschuss und darüber hinaus nach Absprache den Wissenschaftsbeirat. Sie vertreten den Verein und die Fachausschüsse und deren Arbeit nach außen. Der Präsident und der Vizepräsident sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins gemäß § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Dem Präsidium obliegt weiterhin die Veröffentlichung des Jahresberichtes des Vereins, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans (Budget) und die Aufstellung des Jahresabschusses, § 17 DRSC-Satzung.

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