aa) Periodische vs. nicht periodische Fortschreibungen

 

Tz. 99

Der erstmaligen Erfassung des Beteiligungsbuchwerts schließt sich in den Folgeperioden eine Weiterführung dieses Werts durch periodische und nicht periodische Fortschreibungen an. Die nachfolgende Übersicht stellt die der Fortschreibung zugrunde liegenden Sachverhalte dar:[91]

 
  Beteiligungsbuchwert im Jahr t
Periodische Fortschreibungen + Anteiliger Jahresüberschuss (abzgl. anteiliger Jahresfehlbetrag) des assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens
Vom Beteiligungsunternehmen erhaltene Dividendenzahlungen
Auflösung bzw. Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven
+ Auflösung bzw. Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven
+/– Ergebniswirkung wegen Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden
+/– Eliminierung von Zwischenverlusten/-gewinnen
+/– GuV-neutrale Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens
Nicht periodische ­Fortschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert
+ Zuschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert
+ Kapitaleinzahlungen bzw. Zugänge
Kapitalrückzahlungen bzw. Abgänge
  = Beteiligungsbuchwert im Jahr t + 1

Periodische sowie nicht periodische Fortschreibungen des Beteiligungsbuchwerts

[91] In Anlehnung an Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 104 mit Verweis auf Baetge/Kirsch/Thiele, KonzernBil, 10. Aufl. 2013, 254.

bb) Einheitliche Bilanzierungsmethoden

 

Tz. 100

Für den Abschluss des Beteiligungsunternehmens bedarf es zum Zweck der Anwendung der Equity-Methode einer Anpassung an die konzerneinheitlichen Bewertungs- und Ansatzmethoden des Investors (IAS 28.35 f.).

Sofern ein Beteiligungsunternehmen seinerseits über Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen verfügt, handelt es sich bei dem im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode berücksichtigten Gewinn oder Verlust, beim sonstigen Ergebnis sowie bei den Nettovermögenswerten um die im Abschluss des Beteiligungsunternehmen erfassten Posten (inklusive des Anteils des Beteiligungsunternehmens an den Gewinnen oder Verlusten, sonstigen Ergebnissen und Nettovermögenswerten seiner Beteiligungsunternehmen) nach Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzierungsmethoden (IAS 28.27).[92]

[92] Lüdenbach/Christian, IFRS-Essentials, Herne 2010, 240.

cc) Jahreserfolg und erhaltene Dividendenzahlungen

 

Tz. 101

Nach IAS 28.10 ist der Beteiligungsbuchwert um den anteiligen Jahreserfolg zu erhöhen bzw. zu vermindern. Nicht zu berücksichtigen sind hierbei ggf. anrechenbare Ertragsteuern. Der hier maßgebende Jahreserfolg ist aus dem Abschluss des Beteiligungsunternehmens abzuleiten, der bereits an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst ist. Bei der Kalkulation des anteiligen, auf die Anteilseigner entfallenden Jahreserfolgs sind potenzielle Stimmrechte oder sonstige Derivate mit potenziellen Stimmrechten gem. IAS 28.12 grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Anderes gilt jedoch, falls die potenziellen Stimmrechte oder sonstigen Derivate so ausgestaltet sind, dass sie dem Anteilseigner bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt Zugang zu Rückflüssen aus dem Beteiligungsunternehmen gewähren. In diesem Fall ist eine Einbeziehung in die Ermittlung des anteiligen Jahreserfolgs erforderlich.[93]

 

Tz. 102

Gem. IAS 28.10 verringern Ausschüttungen des Beteiligungsunternehmens an den Anteilseigner den Beteiligungsbuchwert. In technischer Hinsicht kommt es zu einem Abzug erhaltener Dividenden vom Beteiligungsbuchwert, um eine Doppelerfassung im Konzernergebnis zu vermeiden. So werden Dividenden auf der einen Seite bereits als Beteiligungsertrag im Einzelabschluss gebucht, auf der anderen Seite entsteht im Konzernabschluss durch den anteiligen Jahreserfolg des Beteiligungsunternehmens ein Beteiligungsertrag. Vor diesem Hintergrund sind die aus Dividendenzahlungen resultierenden, bereits im Einzelabschluss gebuchten Beteiligungserträge in der Konzernbilanz zu eliminieren.[94]

 

BEISPIEL

Beispiel für die erforderlichen Buchungen bei der Dividendenvereinnahmung[95]

Die XY-AG vereinnahmt eine Dividende i. H. v. EUR 300 in ihrem Einzelabschluss:

 
Bank 300 per Beteiligungserträge 300
Im Zuge der Konzernabschlusserstellung ist eine Eliminierung dieser Buchung vorzunehmen:
Beteiligungserträge 300 per Bank 300
Die Dividende mindert im Konzernabschluss den Beteiligungsbuchwert des Beteiligungsunternehmens:
Bank 300 per Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 300
Im Konzernabschluss wird somit nur die Entstehung des Gewinns bzw. Verlusts erfolgswirksam. Hingegen bleibt die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Ausschüttung erfolgsneutral.
[93] Hayn, in: Beck IFRS-Hdb., § 36 Rn. 50.
[94] Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 112.
[95] In Anlehnung an Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 113.

dd) GuV-neutrale Einkommen des Beteiligungsunternehmens

 

Tz. 103

Bei nicht GuV-wirksamen Einkommensbestandteilen – u. a. Währungsumrechnungsdifferenzen, Neubewertungen des Anlagevermögens oder Wertänderungen von cash flow hedges – kann sich das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens auch GuV-neutral ändern. Diese Änderungen sind vom beteiligten Unternehmen ante...

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