Tz. 99
Der erstmaligen Erfassung des Beteiligungsbuchwerts schließt sich in den Folgeperioden eine Weiterführung dieses Werts durch periodische und nicht periodische Fortschreibungen an. Die nachfolgende Übersicht stellt die der Fortschreibung zugrunde liegenden Sachverhalte dar:[91]
Beteiligungsbuchwert im Jahr t | ||
Periodische Fortschreibungen | + | Anteiliger Jahresüberschuss (abzgl. anteiliger Jahresfehlbetrag) des assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens |
– | Vom Beteiligungsunternehmen erhaltene Dividendenzahlungen | |
– | Auflösung bzw. Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven | |
+ | Auflösung bzw. Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven | |
+/– | Ergebniswirkung wegen Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden | |
+/– | Eliminierung von Zwischenverlusten/-gewinnen | |
+/– | GuV-neutrale Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens | |
Nicht periodische Fortschreibungen | Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert | |
+ | Zuschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert | |
+ | Kapitaleinzahlungen bzw. Zugänge | |
Kapitalrückzahlungen bzw. Abgänge | ||
= | Beteiligungsbuchwert im Jahr t + 1 |
Periodische sowie nicht periodische Fortschreibungen des Beteiligungsbuchwerts
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