Tz. 99

Der erstmaligen Erfassung des Beteiligungsbuchwerts schließt sich in den Folgeperioden eine Weiterführung dieses Werts durch periodische und nicht periodische Fortschreibungen an. Die nachfolgende Übersicht stellt die der Fortschreibung zugrunde liegenden Sachverhalte dar:[91]

 
  Beteiligungsbuchwert im Jahr t
Periodische Fortschreibungen + Anteiliger Jahresüberschuss (abzgl. anteiliger Jahresfehlbetrag) des assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmens
Vom Beteiligungsunternehmen erhaltene Dividendenzahlungen
Auflösung bzw. Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven
+ Auflösung bzw. Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven
+/– Ergebniswirkung wegen Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden
+/– Eliminierung von Zwischenverlusten/-gewinnen
+/– GuV-neutrale Eigenkapitalveränderungen des Beteiligungsunternehmens
Nicht periodische ­Fortschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert
+ Zuschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert
+ Kapitaleinzahlungen bzw. Zugänge
Kapitalrückzahlungen bzw. Abgänge
  = Beteiligungsbuchwert im Jahr t + 1

Periodische sowie nicht periodische Fortschreibungen des Beteiligungsbuchwerts

[91] In Anlehnung an Baetge/Klaholz/Graupe, in: Baetge u. a., IFRS-Ko, IAS 28 Rn. 104 mit Verweis auf Baetge/Kirsch/Thiele, KonzernBil, 10. Aufl. 2013, 254.

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