Tz. 24

IAS 28 regelt zum einen die Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und legt zum anderen die Bestimmungen für die Anwendung der Equity-Methode bei der Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen fest (IAS 28.1 und 28.IN1).

Der Anwendungsbereich des IAS 28 erstreckt sich somit auf sämtliche Unternehmen, die

  • als Investoren an der gemeinschaftlichen Führung eines Beteiligungsunternehmens beteiligt sind (vgl. Kapitel 15) oder
  • maßgeblichen Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen haben (IAS 28.2).
 

Tz. 25

Im Konsolidierungskreis eines Investors sind assoziierte Unternehmen unterhalb der Schwelle eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens anzusiedeln. Eine volle oder proportionale Einbeziehung in den Konzernabschluss erscheint somit nicht sachgerecht. Da assoziierte Unternehmen zugleich jedoch oberhalb der Schwelle einer einfachen Beteiligung anzusiedeln sind, erscheint eine Konsolidierung sachgerechter als der bloße Ausweis der Anschaffungskosten der Beteiligung im Konzernabschluss. IAS 28.16 schreibt daher vor, assoziierte Unternehmen unter Rückgriff auf die Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen.[21]

[21] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 33 Rn. 1 f.

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