aa) Sachlicher Geltungsbereich

 

Tz. 5

Der Anwendungsbereich des § 310 HGB erstreckt sich auf sämtliche konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen. Folglich muss mindestens ein Tochterunternehmen neben dem Gemeinschaftsunternehmen vorhanden sein, zumal das Gemeinschaftsunternehmen alleine keine Pflicht zur Konzernrechnungslegung auslöst.[4]

bb) Zeitlicher Geltungsbereich

 

Tz. 6

Der durch das BilMoG 2009 modifizierte § 310 HGB ist zwingend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Wahlweise war bereits eine Anwendung auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 begannen, möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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