Tz. 26

IFRS 11 wurde im Mai 2011 als Teil des sog. Konsolidierungspakets – neben IFRS 11 umfasste dieses IFRS 10, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011) – vom IASB verabschiedet und ersetzt die Vorschriften des IAS 31, der die Rechnungslegung bei gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Aktivitäten – d. h. bei gemeinschaftlich geführten Tätigkeiten, gemeinschaftlich geführtem Vermögen und Gemeinschaftsunternehmen bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen – zum Regelungsgegenstand hatte. Die nunmehr für gemeinschaftliche Vereinbarungen geforderten Anhangangaben werden jedoch nicht durch IFRS 11, sondern durch IFRS 12 geregelt.

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