Tz. 43
Die bilanzielle Abbildung gemeinsamer Vereinbarungen richtet sich nach der Klassifikation als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen. Die nachfolgende Übersicht stellt den Zusammenhang von Klassifikation und bilanzieller Abbildung überblicksartig dar.
Klassifikation und bilanzielle Abbildung von gemeinsamen Vereinbarungen[54]
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