Tz. 5

Der Anwendungsbereich des § 310 HGB erstreckt sich auf sämtliche konzernrechnungslegungspflichtigen Mutterunternehmen. Folglich muss mindestens ein Tochterunternehmen neben dem Gemeinschaftsunternehmen vorhanden sein, zumal das Gemeinschaftsunternehmen alleine keine Pflicht zur Konzernrechnungslegung auslöst.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge