Tz. 591

In den IFRS ist die Währungsumrechnung Gegenstand des IAS 21, der dem Konzept der funktionalen Währung folgt. Die Umrechnung von in fremden Währungen aufgestellten Abschlüssen in die funktionale Währung erfolgt mit Hilfe der Zeitbezugsmethode. Die Überführung der in die funktionale Währung umgerechneten Fremdwährungsabschlüsse in die Berichtswährung des Konzerns erfolgt unter Rückgriff auf die modifizierte Stichtagskursmethode. Kommt es bei der Umrechnung in die funktionale Währung zu Umrechnungsdifferenzen, sind diese GuV-wirksam zu vereinnahmen. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, sofern ein es sich um nichtmonetäre Positionen handelt, für die ein anderer Standard vorschreibt, dass Wertänderungen GuV-neutral im Eigenkapital zu erfassen sind. In diesen Fällen sind die Umrechnungskomponenten, die in den Wertänderungen enthalten sind, gemäß IAS 21.30 GuV-neutral zu erfassen.[798]

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