Tz. 333

Die Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses vollzieht sich generell durch nachfolgende, jedoch nur zum Teil in den Anwendungsbereich des IFRS 10 fallende sechs bzw. sieben Schritte:[475]

  1. Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung (evtl. auch Währungsumrechnung bei ausländischen Töchtern)
  2. Neubewertung des Vermögens unter Berücksichtigung der durch die Kaufpreisallokation aufgedeckten, auf den Konzernbilanzstichtag fortgeschriebenen stillen Reserven und Lasten (Alternative: Berücksichtigung der Neuwerte bei der Kapitalkonsolidierung)
  3. Aufsummierung von Bilanzen sowie GuV
  4. Kapitalkonsolidierung (falls nicht bereits unter dem zweiten Schritt vollzogen, auch Aufdeckung fortgeschriebener stiller Reserven und Lasten)
  5. Konsolidierung von Aufwand bzw. Ertrag sowie Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
  6. Zwischenergebniseliminierung
  7. Berücksichtigung der nicht beherrschenden Anteile sowohl in der Bilanz auch in der GuV

Die einzelnen Schritte zur Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich behandelt.

[475] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 32 Rn. 117.

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