Tz. 333
Die Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses vollzieht sich generell durch nachfolgende, jedoch nur zum Teil in den Anwendungsbereich des IFRS 10 fallende sechs bzw. sieben Schritte:[475]
- Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung (evtl. auch Währungsumrechnung bei ausländischen Töchtern)
- Neubewertung des Vermögens unter Berücksichtigung der durch die Kaufpreisallokation aufgedeckten, auf den Konzernbilanzstichtag fortgeschriebenen stillen Reserven und Lasten (Alternative: Berücksichtigung der Neuwerte bei der Kapitalkonsolidierung)
- Aufsummierung von Bilanzen sowie GuV
- Kapitalkonsolidierung (falls nicht bereits unter dem zweiten Schritt vollzogen, auch Aufdeckung fortgeschriebener stiller Reserven und Lasten)
- Konsolidierung von Aufwand bzw. Ertrag sowie Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
- Zwischenergebniseliminierung
- Berücksichtigung der nicht beherrschenden Anteile sowohl in der Bilanz auch in der GuV
Die einzelnen Schritte zur Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich behandelt.
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