Tz. 34

Ein Mutterunternehmen ist gem. Abs. 5 von der Pflicht, einen Konzernabschluss/Konzernlagebericht aufzustellen befreit, wenn es nur Tochterunternehmen hat, die gem. § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Diese Befreiung gilt auch in Fällen, in denen ein Mutterunternehmen (eigentlich) einen IFRS-Konzernabschluss nach Maßgabe von § 315a HGB aufstellen müsste (§ 315a HGB).[92]

[92] BT-Drucks. 16/12407, 90.

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