Tz. 34
Ein Mutterunternehmen ist gem. Abs. 5 von der Pflicht, einen Konzernabschluss/Konzernlagebericht aufzustellen befreit, wenn es nur Tochterunternehmen hat, die gem. § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Diese Befreiung gilt auch in Fällen, in denen ein Mutterunternehmen (eigentlich) einen IFRS-Konzernabschluss nach Maßgabe von § 315a HGB aufstellen müsste (§ 315a HGB).[92]
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