Tz. 173
Die Beschränkungen müssen während des gesamten Konzerngeschäftsjahres bestanden haben. Entfallen ab dem Konzernabschlussstichtag als nachhaltig angesehene Beschränkungen während der Aufstellung des Konzernabschlusses, führt dies als wertbegründendes Ereignis nicht zu einer rückwirkenden Versagung des Einbeziehungswahlrechts.[285]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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